Urnen für zu hause
In Österreich ist es möglich, eine Urne mit nach Hause zu nehmen, wenn:
eine Genehmigung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) beantragt wird,
nachgewiesen wird, dass die Urne an einem würdigen und sicheren Ort aufbewahrt wird,
die verstorbene Person keine anderslautende Verfügung getroffen hat (z. B. eine Beisetzung auf einem Friedhof gewünscht hat).
Je nach Bundesland kann es Unterschiede geben, aber in der Regel sind erforderlich:
ein schriftlicher Antrag
die Einäscherungsbescheinigung
eine Erklärung der Angehörigen
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