In Österreich ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Urne mit nach Hause zu nehmen, jedoch können die Vorschriften je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Allgemeine Hinweise:
Die Urne darf in der Regel nur vom nächsten Angehörigen übernommen werden.
Eine schriftliche Erklärung ist erforderlich, dass die Urne ordnungsgemäß aufbewahrt wird.
In einigen Bundesländern (z. B. Wien) können strengere Vorschriften gelten.
Die Aufbewahrung der Urne zu Hause kann genehmigungspflichtig sein.
Die Verstreuung der Asche ist nur mit einer gesonderten Genehmigung erlaubt.

Da die Bestattungsregelungen in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, ist es wichtig, beim zuständigen Standesamt der jeweiligen Gemeinde oder beim Bestattungsunternehmen nachzufragen.